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AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

GELTUNGSBEREICH

DIE NACHFOLGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELTEN FÜR SÄMTLICHE VERTRAGSVERHÄLTNISSE IM RAHMEN DER NUTZUNG DES WATERCHIMP- TRIOLAGO ZWISCHEN DER WAKEPARK-TRIOLAGO (NACHFOLGEND BETREIBER GENANNT) UND DEM VERTRAGSPARTNER (NACHFOLGEND KUNDE GENANNT), SOFERN KEINE GESONDERTEN INDIVIDUALVEREINBARUNGEN GETROFFEN WURDEN.

BENUTZUNG DES WATERCHIMP-TRIOLAGO UND HAFTUNG DES KUNDEN

DIE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN SIND FÜR ALLE KUNDEN VERBINDLICH. DIE BENUTZUNG DER ANLAGE INKL. ALLER HINDERNISSE SOWIE DIE TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR UND VERANTWORTUNG. VERANSTALTUNGEN IM OUTDOOR-BEREICH BEINHALTEN UNVERMEIDBAR BESTIMMTE RISIKEN. MIT DEM KAUF EINER KARTE ODER VERBINDLICHEN BUCHUNG ERKLÄRT DER KUNDE ALS ORGANISATOR, DASS ER SICH DER MIT DEM WASSER- UND KLETTERSPORT VERBUNDENEN RISIKEN UND GEFAHREN BEWUSST IST. EINE EXPLIZITE UNTERRICHTUNG UND AUFKLÄRUNG DURCH DEN BETREIBER IST HIERFÜR NICHT ERFORDERLICH.
JEDER KUNDE VERSICHERT, DASS ER KÖRPERLICH GESUND IST UND ÜBER DIE NOTWENDIGEN KÖRPERLICHEN VORRAUSETZUNGEN VERFÜGT. INSBESONDERE VERSICHERT DER KUNDE, DASS ER FREI VON SCHWERWIEGENDEN ORTHOPÄDISCHEN PROBLEMEN UND ERKRANKUNGEN ODER ANDEREN, EINE KÖRPERLICHE BETÄTIGUNG NICHT ZULASSENDEN ODER DIE SCHWIMMFÄHIGKEIT BEEINFLUSSENDEN GESUNDHEITLICHEN BEEINTRÄCHTIGUNGEN IST UND FREI VON HERZ- UND KREISLAUFBESCHWERDEN IST. VON JEDEM KUNDEN WIRD EIGENVERANTWORTUNG, UMSICHTIGKEIT UND REALISTISCHE SELBSTEINSCHÄTZUNG GEFORDERT. INSBESONDERE IST DER KUNDE VERPFLICHTET, DIE SICHERHEITSBESTIMMUNGEN UND REGELN ZU BEACHTEN UND SICH AN DIE WEISUNGEN DES BETREIBERPERSONALS ZU HALTEN. BEI VERSTÖSSEN ERFOLGT EIN EINZUG DER FAHRKARTEN ODER IM EXTREMFALL EIN VERWEIS VON DER ANLAGE. DIE KARTEN VERLIEREN DAMIT IHRE GÜLTIGKEIT. DARAUS BESTEHENDE FORDERUNGEN AN DEN BETREIBER KÖNNEN NICHT GESTELLT WERDEN
DAS MINDESTALTER FÜR DIE BENUTZUNG LIEGT BEI 8 JAHREN. KINDER BIS 15 JAHREN BENÖTIGEN EINE AUFSICHTSPERSON IM ALTER VON 18 JAHREN VOR ORT. EINE AKTIVE TEILNAHME DER AUFSICHTSPERSON AN DER AKTIVITÄT IST NICHT NOTWENDIG. BEI MINDERJÄHRIGEN KUNDEN BEDARF DIE BENUTZUNG DER EINWILLIGUNG EINES GESETZLICHEN VERTRETERS. DER GESETZLICHE VERTRETER VERSICHERT, DASS DER MINDERJÄHRIGE KUNDE ÜBER DIE ERFORDERLICHEN GESUNDHEITLICHEN UND KÖRPERLICHEN VORAUSSETZUNGEN VERFÜGT. DER GESETZLICHE VERTRETER HAFTET FÜR SCHÄDEN AN PERSONEN, DER ANLAGE UND DER AUSRÜSTUNG, DIE DURCH DAS FEHLVERHALTEN DES MINDERJÄHRIGEN KUNDEN ENTSTEHEN IN VOLLER HÖHE. IST DER KUNDE ORGANISATOR EINER GRUPPENVERANSTALTUNG, HAT ER JEDEN TEILNEHMER GENAUESTENS AUF DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES BETREIBERS HINZUWEISEN. INSBESONDERE VERSICHERT DER KUNDE ALS ORGANISATOR DER GRUPPENVERANSTALTUNG, DASS SEINE TEILNEHMER DIE ERFORDERLICHEN GESUNDHEITLICHEN UND KÖRPERLICHEN VORAUSSETZUNGEN ERFÜLLEN. DER KUNDE ALS ORGANISATOR EINER GRUPPENVERANSTALTUNG HAFTET FÜR SCHÄDEN AN PERSONEN, DER ANLAGE UND DER AUSRÜSTUNG, DIE DURCH DAS FEHLVERHALTEN SEINES TEILNEHMERS ENTSTEHEN IN VOLLER HÖHE. BEI MINDERJÄHRIGEN HAFTET DER JEWEILIGE GESETZLICHE VERTRETER.
DIE HINDERNISSE DÜRFEN NUR MIT DER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SCHWIMMWESTE GENUTZT WERDEN.
BESCHÄDIGUNGEN AN DER ANLAGE UND DEM VERLEIHMATERIAL WERDEN DEM KUNDEN IN VOLLER HÖHE IN RECHNUNG GESTELLT
BEANSTANDUNGEN UND MÄNGEL SIND DEM BETREIBER UNVERZÜGLICH MITZUTEILEN.

HAFTUNG DES BETREIBERS

DER BETREIBER HAFTET BEI PERSONEN- UND SACHSCHÄDEN NUR BEI VORSATZ ODER GROBER FAHRLÄSSIGKEIT. IN ALLEN ANDEREN FÄLLEN KANN DER KUNDE KEINERLEI ANSPRÜCHE GEGENÜBER DEM BETREIBER GELTEND MACHEN. GEGENÜBER EINEM UNTERNEHMER ALS KUNDEN HAFTET DER BETREIBER FÜR SCHÄDEN, DIE NICHT AUF VERLETZUNG VON LEBEN, KÖRPER ODER GESUNDHEIT BERUHEN UND DIE SEINE ERFÜLLUNGSGEHILFEN VERURSACHEN, GEMÄSS § 278 BGB NUR INSOFERN, ALS DER SCHADEN DURCH EINE HANDLUNG GROB FAHRLÄSSIG ODER VORSÄTZLICH VERURSACHT WURDE, DIE ZUR ERFÜLLUNG DER VERTRAGSPFLICHTEN UNUMGÄNGLICH NÖTIG WAR, UND WENN EIN ZU LEISTENDER SCHADENSERSATZBETRAG DIE VORAUSSEHBAREN SCHÄDEN ABDECKT
FÜR AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE UND WERTSACHEN, WIE MATERIAL DER KUNDEN, DIE BEIM BETREIBER HINTERLEGT, AUFBEWAHRT ODER EINGELAGERT WERDEN, WIRD JEGLICHE HAFTUNG AUSGESCHLOSSEN. DURCH HINTERLEGUNG, AUFBEWAHRUNG ODER EINLAGERUNG KOMMT EIN RECHTSVERHÄLTNIS NICHT ZUSTANDE. DIE HAFTUNG WIRD EBENFALLS FÜR GEGENSTÄNDE DES KUNDEN, DIE DIESER AUF DAS GELÄNDE DES BETREIBERS VERBRINGT, AUSGESCHLOSSEN. DER BETREIBER HAFTET AUCH NICHT FÜR LEISTUNGEN, DIE DER KUNDE ALS ORGANISATOR EINER GRUPPENVERANSTALTUNG SEINEN TEILNEHMERN VERMITTELT. DIESBEZÜGLICHE ANSPRÜCHE DER TEILNEHMER BESCHRÄNKEN SICH INSOFERN AUF DAS RECHTSVERHÄLTNIS ZUM JEWEILIGEN VERANSTALTER (KUNDE ALS ORGANISATOR EINER GRUPPENVERANSTALTUNG).

LEISTUNG

DER UMFANG DER LEISTUNG ERGIBT SICH SOWOHL AUS DER IM KASSENBEREICH DEUTLICH SICHTBAR AUSGELEGTEN ODER UNTER WWW.WATERCHIMP-TRIOLAGO.DE EINSEHBAREN LEISTUNGSBESCHREIBUNG BZW. DER AKTUELLEN PREISLISTE DES BETREIBERS. NEBENABSPRACHEN BEDÜRFEN DER SCHRIFTLICHEN BESTÄTIGUNG DURCH DEN BETREIBER. DER WEGFALL EINZELNER LEISTUNGSTEILE BERECHTIGT NICHT ZU EINER PREISMINDERUNG, SOFERN ES SICH UM GRÜNDE HANDELT, DIE NICHT VOM BETREIBER ODER DESSEN ERFÜLLUNGSGEHILFEN ZU VERTRETEN SIND, INSOWEIT DER BETREIBER NICHT ZWINGEND NACH DEM GESETZ HAFTET ODER ETWAS ANDERES VEREINBART IST. JEDE RÜCKERSTATTUNG IM FALLE EINER DAUERHAFTEN ODER VORÜBERGEHENDEN BEEINTRÄCHTIGUNG DER SPORTLICHEN BETÄTIGUNGSFÄHIGKEIT DES KUNDEN DURCH KRANKHEIT ODER VERLETZUNG IST AUSGESCHLOSSEN. IST DER BETREIBER ZUR LEISTUNGSERBRINGUNG AUSSERSTANDE, SO HAT ER DAS RECHT, DIESE LEISTUNGEN DURCH GLEICHWERTIGE LEISTUNGEN AN EINEM ANDEREN VON IHM BESTIMMTEN TERMIN ZU ERSETZEN, WENN DIES UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER INTERESSEN DES BETREIBERS FÜR DEN KUNDEN ZUMUTBAR IST.

PREISE

ALLE PREISE VERSTEHEN SICH IN EURO INKL. DER AKTUELLEN GESETZLICHEN MEHRWERTSTEUER.

 

SESSION-KARTEN

SESSIONKARTEN GELTEN VOM ZEITPUNKT DES SESSIONBEGINNS AN. FÜR SESSIONKARTEN GILT BEI VERLUST KEIN ERSATZ. SESSIONKARTEN SIND NICHT ÜBERTRAGBAR. DER MISSBRAUCH FÜHRT ZUR ANZEIGE. ÄNDERUNGEN ODER ERMÄSSIGUNGEN WEGEN MINDER- ODER ÜBERBELEGUNG SIND BEI ALLEN LEISTUNGSARTEN AUSGESCHLOSSEN. DIE SESSIONKARTEN BERECHTIGEN NUR ZUR BENUTZUNG DER FÜR DEN ÖFFENTLICHEN BETRIEB FREIGEGEBENEN ANLAGEN. AUSSERDEM IST DER BETREIBER BERECHTIGT, KARTEN ODER LEISTUNGEN FÜR UNGÜLTIG ZU ERKLÄREN, WENN DER VERDACHT BESTEHT, DASS KUNDEN ODER TEILNEHMER UNTER EINFLUSS VON ALKOHOL ODER ANDEREN BERAUSCHENDEN MITTELN BZW. DROGEN STEHT.

VERLEIHMATERIAL

DIE VERLEIHAUSRÜSTUNG IST SORGFÄLTIG ZU BEHANDELN. BEI BESCHÄDIGUNGEN ODER VERLUST SIND DIE KOSTEN DER REPARATUR BZW. DES ERSATZES VOM KUNDEN ZU ZAHLEN.

RESERVIERUNGEN UND BETREIBERVORBEHALTE

DIE RESERVIERUNG DES WATERCHIMP IST ERST VERBINDLICH, WENN DIE GESAMTE ZAHLUNG EINGEGANGEN ODER AUSGEHÄNDIGT WORDEN IST. STORNIERUNGEN BIS 2 WOCHEN VOR DEM TERMIN WERDEN MIT EINER STORNOGEBÜHR VON 50 % DER ZAHLUNG PRO TERMIN BERECHNET. DANACH WIRD DIE GESAMTE ZAHLUNG EINBEHALTEN.

RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG / UMBUCHUNG DURCH DEN BETREIBER

DER BETREIBER KANN DIE BENUTZUNG ALLER ANLAGEN DES WATERCHIMP TRIOLAGO ABSAGEN, WENN EINE SICHERE DURCHFÜHRUNG DER VEREINBARTEN LEISTUNG NICHT MEHR GEWÄHRLEISTET IST (WITTERUNGSVERHÄLTNISSE, UNVORHERSEHBARE DEFEKTE ETC.). BETRIEBLICH ODER ORGANISATORISCH BEDINGTE AUSFÄLLE WERDEN DURCH UMBUCHUNGEN ODER GUTSCHRIFTEN FÜR DIE AUSFALLZEIT AUSGEGLICHEN.